BEDIENUNGSANLEITUNG
1. Armaturentafel
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Abb. 21 |
Schaltmöglichkeiten des Hauptlichtschalters Pos. 13
Der Hauptlichtschalter hat je einen Schaltbereich für Normal- und Tarnbeleuchtung.
Beide Schaltbereiche sind aus Sicherheitsgründen voneinander durch eine im Schalter eingebaute Sperre getrennt. Die Auslösung der Sperre, und dadurch Schaltmöglichkeit von einem Beleuchtungsbereich zum anderen, ist nur bei gleichzeitig eingedrückter Arretierung (mit Zündschlüssel) möglich.
Arretierung gedrückt / Sperre rechts = Normalbeleuchtung nach StVZO.
Arretierung gedrückt / Sperre links = Tarnbeleuchtung.
Schaltstellungen des Hauptlichtschalters:
Stellung |
Eingeschaltet bzw. kann geschaltet werden: |
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2 |
Scheinwerfer, Schlußlicht, Blinkleuchten, Bremslicht, Begrenzungslampen, Kennzeichen und Instrumenten Beleuchtung |
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1 |
Begrenzungslampen, Schlußlicht, Blinkleuchten, Bremslicht, Kennzeichen und Instrumenten Beleuchtung |
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Tag |
Blinkleuchten, Bremsleuchten |
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0 |
Gesamte Beleuchtungsanlage ausgeschaltet! |
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1T |
Leitkreuzleuchte, Tarnstoplicht |
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2T |
Tarnscheinwerfer |
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3T |
Tarnscheinwerfer, Leitkreuzleuchte, Tarnstoplicht |
3. Kühlerjalousie
Zur Erreichung einer günstigen Kühlwassertemperatur (80 - 85° C) auch während der kälteren Jahreszeit und zum beschleunigten Temperaturanstieg bei erkalteten Motoren ist eine Kühlerjalousie eingebaut. Diese kann durch eine vom Fahrersitz aus zu betätigende Zugkette je nach den Erfordernissen eingestellt werden. (Abb. 23)
4. Anlassen des Motors
Anlaßvorgang bei Kaltstart siehe Seite 36 unter,,Sonderhinweise für den Winter".
5. Fahrregeln
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6. Einfahrvorschriften
Die Behandlung, die man einem neuen Kraftwagen während der ersten Fahrzeit bis zu 2000 km, bei gedrosselter Leistung des Motors, zuteil werden läßt, ist von ausschlaggebendem Einfluß auf seine Lebensdauer und weitere Leistungsfähigkeit.
Deshalb sind die Geschwindigkeiten während der ersten Fahrzeit unter Beobachtung des Geschwindigkeitsmessers auf dem Instrumentenbrett nach folgender Tabelle zu begrenzen:
Straßengang |
Geländegang |
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1. Gang |
12 km/h |
8 km/h |
2. Gang |
25 km/h |
15 km/h |
3. Gang |
45 km/h |
25 km/h |
4. Gang |
65 km/h |
40 km/h |
ab 2000 km allmählich auf volle Geschwindigkeit steigern.
Diese Einfahrvorschrift bitten wir unbedingt einzuhalten, um Motor und Triebwerk zu schonen und den Lagern und Gleitstellen die Möglichkeit zu geben, sich allmählich einzuglätten.
Durch Hochjagen der Motordrehzahl im Leerlauf oder in den niedrigen Gängen kann man einem neuen Motor in wenigen Minuten schweren Schaden zufügen und die Lebensdauer erheblich herabmindern.
Wir empfehlen, wahrend der Einfahrzeit den Wagen niemals über lange Strecken mit gleichbleibender Geschwindigkeit zu fahren, auch wenn diese innerhalb der oben angeführten Grenzen liegen. Wechselnde Motordrehzahlen, d. h. wechselnde Beanspruchung des gesamten Triebwerkes ergeben ein besonders gut eingefahrenes Fahrzeug.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Kilometergrenzen zur Durchführung der Kundendienstarbeiten während der Einfahrzeit, insbesondere der Ölwechsel - wobei nur Markenöle verwendet werden sollen -, kann nicht dringend genug nahegelegt werden.
7. Vorbereitung zur längeren Fahrt
8. Leselampe (Abb. 27) Die rechts auf dem Armaturenbrett zu findende Leselampe schaltet sich beim Öffnen der Blende selbsttätig ein. 9. Batterie-Hauptschalter Die Stromzuführung von den Batterien zur elektrischen Anlage des Fahrzeugs ist eingeschaltet, wenn der Schaltgriff des Batterie-Hauptschalters nach rechts steht (Abb. 28). Bei nach unten geschwenktem Schaltgriff ist die elekrische Anlage außer Betrieb gesetzt. Bei Betriebsstellung des Hauptschalters werden gleichzeitig die Batteriepole direkt mit einer unterhalb des linken Sitzes zu findenden Ladesteckdose in Verbindung geschaltet (Abb. 29). Zum Aufladen der Batterien kann das Ladegerät direkt an diese Steckdose angeschlossen werden. Bei Störungen und Reparaturen an der elektrischen Anlage soll der Hauptschalter stets auf Abschaltstellung stehen. 10. Anhängersteckdose (Abb. 30 u. 31) A Tarnschlußleuchte, Iks. B Blink-Stoplicht, Iks. C Tarnschlußleuchte, rts. D Masse-Anhänger (für Blinkiicht) E Schluß- und Kennzeichenleuchte F Tarn-Bremsleuchte H Leitkreuz-Leuchte J Blink-Stoplicht, rts. K Direkter Batterieanschluß für Sonderzwecke L Masse M & N frei ab Stirnwand-Klemmleiste |
Der zu den Bordwerkzeugen gehörende Wagenheber, welcher vor allem bei Radwechsel Verwendung finden kann, ist nur zum Anheben der jeweiligen Achsseite gedacht und soll nicht bei längeren Reparaturen als Stütze dienen. Hierzu sind geeignete Böcke zu verwenden.
Der Wagenheber ist stets unter den Achskörpern möglichst nah an der Federaufhängung anzusetzen, wobei auf feste Bodenbeschaffenheit zu achten ist. Bei lockerem Boden eine entsprechende Unterlage benutzen. (Abb. 32)
Mischverhältnis |
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Wasser |
Frostschutzmittel |
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bis -20°C |
9,5 Ltr. |
4,5 |
bis -30°C |
8 Ltr. |
6 |
Beim Ablassen des Kühlwassers darauf achten, daß nicht nur der Ablaßhahn am Kühler, sondern auch derjenige am Kurbelgehäuse geöffnet wird. Motor nochmals kurz laufen lassen, damit das Kühlwasser restlos abläuft.